Behandlungskosten

In der Regel werden die Behandlungskosten durch private Krankenkassen und Beihilfestellen, sowie durch Zusatzversicherungen der gesetzlichen Krankenversicherungen zu den vereinbarten Tarifen erstattet. Die Rechnungserstellung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und richtet sich nach Zeitaufwand und Therapiemethode.

Behandlungskosten ca. 85€ für 1 Sitzung (ca. 55 min)

Bei den gesetzlichen Krankenkassen bestehen individuelle Zuzahlungsmöglichkeiten für Osteopathie. Die Praxis und ihre Mitarbeiter sind als Osteopathen gelistet und die Behandlungen bezuschussungsfähig.

Erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Krankenversicherung, welche Kosten übernommen werden. Bei Selbstzahlern besteht die Möglichkeit, Gesundheitskosten als außergewöhnliche Belastung über die Steuererklärung abzusetzen.

Können Sie einmal Termine nicht wahrnehmen, sagen Sie bitte spätestens 24 h vorher ab – spätere Absagen werden berechnet.